LEXIKON

A

Abschreibung - Mit der Abschreibung wird der Kaufpreis eines Wirtschaftsgutes über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht und mindert so die Steuerbelastung.

B

Bilanz - Die Bilanz gliedert die Vermögensgegenstände eines Unternehmens in zwei Bereiche: Aktiva und Passiva und stellt sie so gegenüber.

Buchführung - Unter dem Schlagwort Buchführung wird die Dokumentation der Geschäftsvorfälle eines Unternehmens bezeichnet. Diese werden vollständig und chronologisch aufgezeichnet.

C

CO2-Steuer - Die CO2-Steuer ist auch als CO2-Abgabe bekannt und soll den Ausstoß an Kohlenstoffdioxid, das durch das Heizen von Gebäuden und den Verkehr entsteht, mit Kosten belegen. Der Preis wird in Euro je Tonne CO2 ausgewiesen. 

D

Doppelte Buchführung - Das System der doppelten Buchführung sieht eine Kontierung der Geschäftsvorfälle hinsichtlich Konto und Gegenkonto vor. Dazu sind Kaufleute nach §1-6 HGB sowie gewerbliche Unternehmen verpflichtet. 

E

Einnahmenüberschussrechnung / EÜR - Bei der EÜR werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn des Unternehmens zu ermitteln. Es handelt sich dabei um ein Formular des Finanzamtes im Rahmen der einfachen Buchführung.

F

Finanzamt - Die Behörde ist für das Festsetzen und das Eintreiben der Steuern zuständig. Sie erlässt Bescheide, in der die Höhe der Steuerschuld ausgewiesen wird. 

G

Gehalt - Die Bezahlung von Beamten oder Angestellten wird als Gehalt bezeichnet. 

GoBD - Das Kürzel GoBD steht für eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums für Finanzen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. 

H

I

Insolvenz - Wird ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig ist die Rede von einer Insolvenz. Dabei übersteigen die Ausgaben dauerhaft die Einnahmen und können deswegen nicht mehr beglichen werden.

J

Jahresabschluss - Mit dem Jahresabschluss wird die Buchführung eines Geschäftsjahres abgeschlossen. Darin enthalten ist das Geschäftsergebnis als Gewinn oder Verlust und das Betriebsvermögen.

K

L

Lohn - Mit dem Lohn werden die Leistungen des Arbeitnehmers entschädigt. Er berechnet sich nach Stunden geleisteter Arbeit.

M

Marktpreis - Jede Einheit eines Wirtschaftsgutes hat zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Preis. Dieser wird Marktpreis genannt.

Marktwert - Durch die Multiplizierung des Marktpreises mit der Anzahl der vorhandenen Güter entsteht der Marktwert. Er leitet sich somit aus dem Marktpreis ab.

N

O

offene Handelsgesellschaft (oHG) - Als Personengesellschaft zeichnet die Gesellschaftsform oHG die Haftung der Gesellschafter mit ihrem kompletten Privatvermögen aus. 

P

Personengesellschaft - Sie sind Zusammenschlüsse von mindestens 2 Personen, die sich gemeinsam einen bestimmten Zweck wie z.B. der Führung eines Unternehmens verpflichtet haben. Beispiele dafür sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). 

Q

Quartalsabschluss - Nach Beendigung des Quartals erfolgt ein Zwischenbericht über die aktuelle Unternehmenssituation in Form eines Quartalsabschlusses. 

R

Ratenzahlung - siehe Teilzahlung

S

Steuerberater - Steuerberater sind staatlich geprüft und widmen sich steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. 

T

Teilzahlung - Bei einer Teilzahlung wird ein Teil des vereinbarten Entgeltes bereits entrichtet bis die Gegenleistung fertig gestellt wird. 

U

Umsatzsteuer - Die Umsatzsteuer fällt auf alle Konsumausgaben an. Als indirekte Steuer schuldet das Unternehmen dem Staat den Betrag und weißt ihn gegenüber seines Kunden aus. 

V

Verbrauchsteuern - sind Steuern, die durch den Verbrauch eines Gutes anfallen. Darunter zählt z.B. die Alkoholsteuer. Der Hersteller muss diese an den Zoll abführen. 

W

Werbungskosten - Darunter sind Aufwendungen zu verstehen, die getätigt werden, um die berufliche Existenz zu sichern. Dazu zählen z.B. Arbeitsmittel wie Laptop oder Stift und Papier.

X

Y

Z

Zahlungsunfähigkeit - vergleiche Insolvenz